Diese Unterlagen können die größte Rolle bei Erfolg und Misserfolg spielen. So ist es nicht verwunderlich, dass überraschend viele Arbeitssuchende äußerst einfallsreich sind, wenn es zum Beispiel um Lücken in ihrem Lebenslauf oder frühere Leistungen geht. Was die meisten Bewerber jedoch nicht wissen: Wer seinen Lebenslauf mit Unwahrheiten aufpoliert, um besser auszusehen als die Mitbewerber, riskiert nicht nur eine Absage, sondern im schlimmsten Fall auch rechtliche Konsequenzen – wenn die Täuschungsversuche aufgedeckt werden. Was ist eigentlich erlaubt? Und worauf kann man besser verzichten?
Möchten Sie Ihren Lebenslauf professionell gestalten und eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen? Wir helfen Ihnen dabei! Mit unserem Lebenslauf-Builder können Sie Ihren Lebenslauf und Ihr Anschreiben von Null an erstellen. Wir haben viele Bewerbungsvorlagen für Sie zusammengefasst, um den Bewerbungsprozess zu verbessern und zu erleichtern. Lassen Sie es uns gemeinsam herausfinden, wie Sie sich bestmöglich auf die Bewerbung vorbereiten können.
Inhaltsverzeichnis
Lügen im Lebenslauf ist schlimm: Was sagen die Personalverantwortlichen?
Wer Bewerbungen schreibt, möchte sich bei potenziellen Arbeitgebern in einem bestmöglichen Rampenlicht präsentieren. Sie feilen nicht nur an ihrem Anschreiben, sondern aktualisieren auch ihre Lebensläufe. Wie weit kann die Selbstoptimierung allerdings gehen?
Wir greifen uns auf Umfragen und Statistiken zwischen Arbeitgeber und Bewerber, um das ganze Bild zu sehen👇.
Natürlich will jeder Bewerber sich am besten präsentieren, um das Interesse des potenziellen Arbeitgebers zu erregen. Jedoch gibt es hier auch die Grenzen und Sie als Bewerber*in soll eine rote Linie nicht überschreiten. Die folgende Grafik zeigt, was als “rote Linie” für Arbeitgeber gilt. Es hilft Ihnen, die zulässigen Grenzen für Sie selbst zu bestimmen.
Laut einer aktuellen Umfrage von YouGov☝️ sind die meisten Menschen nachsichtig, wenn aus dem Gelegenheitsläufer ein regelmäßiger Hobbyläufer wird. Während jeder Zweite der Meinung ist, dass eine Gewichtszunahme auch bei persönlichen Interessen und Hobbys keine gute Sache ist, sehen 74 Prozent der Befragten hier kein Problem. Wenn es um ehrenamtliche Arbeit geht, hält jeder Zweite es für unangebracht, zu lügen.
Bei Angaben zu den Qualifikationen für eine reale Tätigkeit verstehen die Befragten jedoch keinen Spaß mehr. Wie die Grafik von Statista zeigt, finden 81 Prozent es nicht in Ordnung, über Ausbildung oder Studium zu lügen. Außerdem sind 77 % der Meinung, dass es schlecht ist, bei anderen Qualifikationen zu lügen, und 76 % halten es für schlecht, einen fiktiven Namen anzugeben.
Ein Drittel aller Bewerber lügt
Das verunsichert viele Bewerber, und viele von ihnen lügen in ihren Lebensläufen regelrecht. Nach Angaben von Personalverantwortlichen ist etwa ein Drittel der Lebensläufe gefälscht. Die Arbeitszeugnisse werden umgeschrieben, die Daten von Abschlüssen und Arbeitsorten werden geändert. Ein Karrierecoach kann dies aus menschlicher Sicht oft verstehen, rät aber dennoch davon ab. Nicht zuletzt, weil es sich um eine Fälschung und damit um eine Straftat handelt.
Das Wichtigste: Lassen Sie sich nicht entmutigen. Wenn Sie sich um eine Stelle bewerben, genügt es, wenn Sie 70 Prozent der Anforderungen erfüllen. Kein Mensch ist also perfekt. Außerdem sind Menschen mit Lücken oder Schwächen für Unternehmen heute attraktiver – ausgefeilte Lebensläufe sind gewissermaßen aus der Mode gekommen.
Optimierung oder Lügen: Wo liegt die Grenze?
Hiermit ist zu rechnen, wenn Sie die Unwahrheit schreiben. Es kann natürlich durchaus nicht schaden, den Lebenslauf so interessant und überzeugend wie möglich zu gestalten. Sie sollten sich aber auch darüber im Klaren sein, dass es eine so genannte Wahrheitspflicht gibt, wenn Sie sich um eine Stelle bewerben. Im Klartext bedeutet dies, dass vorsätzlich falsche Angaben als Betrug gelten und sowohl berufliche als auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Es ist jedoch auch notwendig, zwischen verschiedenen Inhalten eines Lebenslaufs zu unterscheiden. Wenn Sie beispielsweise falsche Angaben über Ihre persönlichen Interessen oder Hobbys machen, befinden Sie sich in einer moralischen Grauzone, können aber nicht wegen Betrugs belangt werden.
Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie über Ihre beruflichen Qualifikationen, Arbeitszeugnisse und Abschlüsse nicht die Wahrheit sagen. Falls Sie nämlich in diesen wichtigen Punkten lügen, können Sie in besonders schwerwiegenden Fällen wegen vorsätzlicher Urkundenfälschung und Betrugs strafrechtlich belangt werden – ganz zu schweigen davon, dass diese Tatsache für Ihre berufliche Zukunft nicht gerade förderlich ist.
Welche rechtlichen Folgen hat das Lügen in meinem Lebenslauf?
Stellt ein Arbeitgeber vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags eine Unwahrheit fest, sollte der Arbeitsuchende mit einer Ablehnung rechnen. Wird der vorsätzliche Betrug jedoch erst Monate oder Jahre später entdeckt, können die Folgen weitreichender sein. In diesem Fall kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anfechten, wenn er durch arglistige Täuschung zum Abschluss des Vertrags veranlasst wurde. Im Allgemeinen kann eine solche arglistige Täuschung nur dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer wie oben beschrieben tatsächlich gelogen hat.
Eine Anfechtung ist jedoch nicht bei jeder Lüge erfolgreich. Im Gegenteil ist sie nur dann erfolgreich, wenn der Arbeitgeber überzeugend nachweisen kann, dass er den Arbeitnehmer ohne die Lüge nicht eingestellt hätte. Dies bedeutet, dass eine bestimmte Lüge in einem kausalen Zusammenhang mit einer bestimmten Beschäftigung stehen sollte. Der Arbeitgeber kann nämlich nicht ernsthaft behaupten, dass er den Arbeitnehmer nicht eingestellt hätte, wenn die Tätigkeit nicht stattgefunden hätte.
Der perfekte Lebenslauf ohne Lügen und Betrug
Damit Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen nicht zu Unwahrheiten greifen, sollten Sie unbedingt folgende Punkte beachten. Gut zu wissen: Diese Tipps gelten natürlich auch für das Vorstellungsgespräch selbst, denn auch hier gibt es einige potenzielle Stolpersteine. Zuallererst sollte gesagt werden, dass Sie Ihren Lebenslauf sicherlich ein wenig optimieren können, um das Interesse des Personalverantwortlichen zu wecken. Aber Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Personalverantwortliche jederzeit während eines späteren persönlichen Gesprächs auf diese Details zurückkommen und mehr darüber wissen möchte. Wenn Sie z. B. vorübergehende Lücken mit einer Fortbildung oder einer Sprachreise füllen, sollten Sie dies auch im Fall des Falles nachweisen können.
Die Wahrheit und vorübergehende Ungereimtheiten verbergen: Wenn es um vorübergehende Ungereimtheiten oder unbequeme Wahrheiten geht, sind viele Arbeitssuchende schnell bereit zu lügen. Ein kleines Beispiel zur Erklärung: Wenn Sie von Ihrem letzten Arbeitgeber entlassen wurden, sollten Sie dies in Ihrem Lebenslauf angeben, anstatt die Tatsache Ihrer Entlassung einfach zu verschweigen. Sie sollten sich auch nicht zu sehr in die Karten schauen bzw. den Grund Ihres Ausscheidens nennen, denn einige Personalverantwortliche scheuen sich nicht, Informationen von Ihrem früheren Arbeitgeber zu verlangen. Darüber hinaus sollten etwaige zeitliche Lücken nicht durch falsche Informationen überdeckt werden. Stattdessen kann der Antragsteller z. B. “Phase der beruflichen Neuorientierung” angeben.
Wo ist es erlaubt zu lügen?
Es gibt das sogenannte Privatleben des Bewerbers, das im Arbeitsrecht besonders geschützt ist, das heißt: Sie sind nicht verpflichtet, Fragen, die diese Privatsphäre verletzen, wahrheitsgemäß zu beantworten. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben über die folgenden Bereichen Ihres Lebens zu veröffentlichen:
- Fragen zu religiösen Überzeugungen, Weltanschauungen, Vereinszugehörigkeit, politischen Ansichten (Ausnahme: Wenn Sie für ein Unternehmen mit einer Tendenz arbeiten wollen, z. B. politische Partei, kirchliche Einrichtung, wo einer dieser Bereiche für die Stelle relevant ist, kann die Frage gestellt werden).
- Fragen zu Familienstand, Kindern, Kinderwunsch, Partnerschaft usw.
- Frage nach der Schwangerschaft: Diese Frage ist nicht einmal in dem Maße erlaubt, dass man wissentlich lügen kann, ohne dass es Konsequenzen hat.
- Gesundheitsfrage: Hier sollten Sie nur Dinge angeben, die ein Risiko für Kollegen oder Kunden darstellen könnten. Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitszeugnis keine Angaben zu Ihren Krankheiten enthalten muss. Er sollte nur Informationen darüber enthalten, ob Sie für die Stelle geeignet sind oder nicht.
- Fragen Sie nach früheren Verurteilungen (Ausnahme: Nur wenn ein Zusammenhang zwischen der Stelle und einer begangenen Straftat besteht, sollte dies gemeldet werden).
Vermeiden Sie den Zeitdruck auf jeden Fall
Wenn ein Lebenslauf schnell und unter Stress geschrieben wird, kann er nicht nur unschöne strukturelle, sondern auch grammatikalische oder orthografische Fehler enthalten. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass einige Informationen unwissentlich und ohne Vorsatz gefälscht werden, z. B. in Bezug auf die Chronologie der früheren Arbeitgeber. Auf jeden Fall sollten Sie immer genügend Zeit haben, um Ihre Unterlagen in Ruhe und ohne Zeitdruck vorzubereiten.
Passen Sie Ihre Formulierungen an und verwenden Sie Umschreibungen
Wenn Sie in Ihrem Lebenslauf auf Widersprüche stoßen oder unattraktive Begriffe wie “arbeitslos” vermeiden wollen, können Sie etwas Einfallsreichtum beweisen. Neben der oben erwähnten beruflichen Neuorientierung können Lücken durch private Weiterbildungen oder durch Auslandsaufenthalte zur Optimierung der eigenen Sprachkenntnisse geschlossen werden. Sie können auch Ihre Hobbys und sonstigen Interessen leicht optimieren, damit sie besser zum Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle passen. Allerdings sollte man aufpassen, denn auch hier gilt: Nicht zu sehr übertreiben! In dieser Weise können Sie nicht nur Ihren neuen Traumjob, sondern auch Ihre eigene Glaubwürdigkeit gefährden. Und da sich Mundpropaganda relativ schnell verbreiten kann, sollten Sie sich genau überlegen, wie weit Sie Ihren Lebenslauf “färben” wollen.
FAQ
Was passiert, wenn ich in meinem Lebenslauf falsche Informationen angebe?
Bei einer echten Lüge liegt jedoch eine Grenzverletzung vor: Eine verbotene Lüge unterscheidet sich von einer erlaubten Übertreibung und Beschönigung dadurch, dass der Arbeitnehmer falsche Tatsachen behauptet.
Es ist keine Lüge, sich selbst in einem positiven Licht darzustellen, aber die Verfälschung von Tatsachen ist eine Lüge.
Wann ist es akzeptabel, im Lebenslauf zu lügen?
Trotz allem, was bisher gesagt wurde, gibt es berühmte “verbotene Fragen” in Vorstellungsgesprächen. Fragen zur Familienplanung und zu Schwerbehinderungen sowie von einigen Ausnahmen abgesehen, Fragen zur Religionszugehörigkeit sind völlig inakzeptabel. Die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verbieten solche Fragen. Da sich die Antragsteller jedoch auf keine andere Weise gegen solche Fragen wehren können, gewähren die Gerichte den Antragstellern bewusst das so genannte Recht auf Lüge.
Wie schlecht sind Lücken in einem Lebenslauf?
Weder eine Festanstellung noch ein Studium, eine Fortbildung, ein Studienurlaub oder irgendetwas, das über einen Zeitraum von ein oder zwei Monaten hinausgeht und nicht erklärt wird, gilt als Lücke im Lebenslauf. Jedoch sollten Sie nicht lügen, um die Lücken in Ihrem Lebenslauf zu füllen. Am besten ist es, diese Lücken als die Zeit für Neuorientierung oder Weiterbildung zu begründen.